Datenschutzverordnung
„Karnevalisten-Club Rheinland met Hätz von 1999“
Stand 01. November 2022
§ 1 – Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern in einem
Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen nach Richtlinien der
Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdaten-
schutzgesetzes (BDSG). Diese Daten werden durch technische und organisatorische
Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff und Kenntnisnahme durch Dritte geschützt.
§ 2 - Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die
folgenden Daten der Mitglieder:
- Geschlecht
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Datum des Vereinsbeitritts
- Bankverbindung,
- Telefonnummer (Festnetz- und/oder Handynummer)
§ 3 – Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dachverbände
1. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Dachverbänden, namentlich dem
Karnevalsverband Rhein-Erft 1957 e. V. (KRE) und dem Bund Deutscher Karneval
(BDK), ist der hiesige Verein verpflichtet, die obigen personenbezogenen Daten der
Mitglieder an diese weiterzuleiten.
2. Darüber hinaus werden den Verbänden in folgenden Situationen weitere Daten
mitgeteilt:
a. Ehrungen:
Personenbezogene Daten gem. § 2 Abs. 1 lit. a. – e., sowie eine Ehrungshistorie§ 4 – Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, wo insbesondere über das
Vereinsleben berichtet wird, kann es zu Veröffentlichungen personenbezogener
Daten, sowie Fotos und Videos, in folgenden Medien kommen:
- Internetauftritt des Vereins in Form einer Homepage
2. In besonderen Fällen kann es zu einer Weitergabe von Daten an die Presse kommen.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher
Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer
Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden zudem die Daten der Mitglieder des
Vorstandes mit Vorname, Nachname, Funktion und Telefonnummer veröffentlicht,
ggf. ein Lichtbild der entsprechenden Person.
§ 5 - Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der
Vorstand nach § 26 BGB. Einer Benennung eines Datenschutzbeauftragten bedarf es
nicht, da der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht mehr als 5 Personen
ermöglicht wird.
Auskünfte über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten die Mitglieder
beim 1. Vorsitzenden des Vereins.
Der 1. Vorsitzenden stellt zudem sicher, dass Verzeichnisse der Ver-
arbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach
Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden.
§ 6 - Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und –listen
1. Listen von Mitgliedern werden nur an die jeweiligen Mitglieder im Verein
(z.B. Vorstandsmitgliedern) ausgehändigt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung
erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das
Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die
Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt
nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt
der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift
als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung.
Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine
Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck
verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 7 - Austritt aus dem Verein
Die personenbezogenen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert, wie
es im Rahmen der Verbandsarbeit notwendig ist bzw. soweit rechtlicheAufbewahrungspflichten (z.B. HGB, AO, etc.) dies vorschreiben. In der Regel
bedeutet dies, dass die Daten bis zu zehn Jahre lang nach Beendigung der
Mitgliedschaft aufbewahrt werden. Bei personenbezogenen Daten von Personen der
Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens (z.B. Ehrenmitglieder, etc.) werden die
personenbezogenen Daten im öffentlichen Interesse gem. Art. 17 (3) d unbegrenzt
aufbewahrt und verwendet werden (beispielweise in Vereinsheften zu Jubiläen).
§ 8 – Rechte
Den Mitgliedern des Vereins stehen folgende Datenschutzrechte zu, die sie unter
bestimmten Voraussetzungen geltend machen können:
1. Art. 15 DS-GVO:
Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten nach den
Regeln von - ggf. mit Einschränkungen - zu erhalten.
2. Art. 16 DSGVO:
Sofern Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht zutreffend bzw. fehlerhaft sind, können
sie beantragen diese zu berichtigen.
3. Art. 17 DS-GVO:
Sie können verlangen, die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu
löschen. Dies jedoch nur, solange der Löschung keine andere gesetzliche Vorschrift
entgegensteht.
4. Art. 18 DSGVO:
Sofern die Voraussetzungen der Norm gegeben sind, können sie verlangen, die
Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken.
5. Art. 20 DS-GVO:
Unter bestimmten Umständen haben sie das Recht, dass wir ihnen die
personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen müssen.
6. Art. 21 DS-GVO:
Sie haben ein Widerspruchsrecht bei Vorliegen spezieller Umstände. Das heißt, dass
sie gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einen Widerspruch
einlegen können, nach dem wir die Verarbeitung ihrer Daten beenden müssen.
7. Sie haben zudem jederzeit das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen. Ihre personenbezogenen Daten werden ab diesem Zeitpunkt
nicht mehr für die Zwecke verarbeitet, denen Sie widersprechen. Der Widerspruch
kann formlos erfolgen.
Sofern ein Mitglied von einem der vorgenannten Rechte Gebrauch machen möchten,
bitten wir, möglichst schriftlich, Kontakt mit dem Vorstand aufzunehmen.
§ 9 - Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-
Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu
nutzen ist.2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem
ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-
Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 10 - Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B.
Mitglieder des Vorstands) sind auf den vertraulichen Umgang mit
personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 11 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält, wie oben beschrieben, verschiedene Auftritte im Internet. Hierfür
verantwortlich ist der Vorstand.
§ 12 - Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitglieder des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten
verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist
untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere
gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der
Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 13 – Verarbeitung und Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen
1. Die Veröffentlichung und Verarbeitung von Fotos bedarf der Einwilligung des
Mitglieds. Bis zur Volljährigkeit bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ab dem Erreichen des 14. Lebensjahres ist zusätzlich die Einwilligung des Kindes
erforderlich.
2. Die Einwilligung umfasst die Veröffentlichung und Verarbeitung zum Zwecke der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und
Onlinemedien (einschließlich Social-Media-Plattformen).
3. Die Einwilligung erfolgt ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung, sowie
diese on- und offline verbreiten und veröffentlichen zu dürfen.
4. Soweit sich aus dem Bildmaterial Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion
oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille) bezieht sich meine
Einwilligung auch auf diese Angaben.
5. Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen
gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter
Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte
Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet
werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand
bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies
kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer
Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind.
6. Die Einwilligung ist freiwillig. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden,
ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte.7. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt nur für die Zukunft. Gleichwohl kann eine
generelle Löschung des veröffentlichten Bildmaterials aus dem Internet nicht
garantiert werden, da z.B. Suchmaschinen das Bildmaterial in ihren Index
aufgenommen haben oder Dritte das Bildmaterial unbefugt kopiert oder verändert
haben könnten.
§ 14 – Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am
01.11.2022 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins